FILMTECHNIK VERLEIH
 


 

Impressum:
Angaben gemäß §5 TMG
Georg Mondi Filmtechnik GmbH
Buckower Damm 283
12349 Berlin
E-Mail: mail@mondifilm.de
Telefon: +49 (0)30 605 89 88
Registergericht:  Berlin Charlottenburg
HRB 63056
Umsatzsteuer-ID: DE183869465
Geschäftsführer
Georg Mondi
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Georg Mondi Filmtechnik GmbH
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Urheberrechte
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Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltung
Diese AGB gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen der Georg Mondi Filmtechnik GmbH und unseren Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen unsere AGB mit Bedingungen unseres Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen des Kunden bzw. Dritten nicht widersprochen haben. Soweit wir in Auftrag gegebene Leistungen dauernd oder vorübergehend nicht erfüllen können, behalten wir uns das Recht vor, diese für Rechnung und Gefahr des Kunden an ausgewählte Fachbetriebe weiterzugeben.
2. Angebot und Abschluss, Fristen und Termine
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Fristen und Termine sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, soweit sie nicht einzelvertraglich als Fixtermine vereinbart werden. Eine Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie der vom Kunden beizubringenden Unterlagen, - insbesondere eine Bescheinigung, gemäß Ziffer 7 über die vom Kunden abgeschlossene Versicherung, die uns als Begünstigten ausweist - notwendigen Einzelanweisungen und gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist; ihr Lauf beginnt mit Bekanntgabe der gewünschten Änderung neu. Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen nach Vertragsabschluß, auch Änderungen, Aufhebungen und/oder Ergänzungen, bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Aufträge sind jedoch dann ohne unsere schriftliche Bestätigung angenommen, wenn die vom Kunden in Auftrag gegebene Leistung von uns erbracht worden ist.
3. Leistung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren und sich bei Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs einschließlich der Fahrzeuge von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Übernahme der Geräte einschließlich der Kraftfahrzeuge gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung unserer Geräte an Dritte (z. B. gewerbliche oder nicht gewerbliche Weitervermietung) ist der Kunde verpflichtet, die Geräte selbst zu versichern und - unbeschadet seiner eigenen Haftung - auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln.
3.3 Für Kraftfahrzeuge gelten folgende besondere Bestimmungen:
3.3.1 Die Fahrzeuge dürfen nicht benutzt werden,
- um Fahrgäste oder Gegenstände gegen Entgelt zu befördern,
- um ein Fahrzeug oder einen Anhänger zu ziehen, zu schieben
- oder sonst zu bewegen,
- von einer unter Einfluß von Alkohol oder Drogen stehenden Person.
3.3.2 Die Kilometergebühren werden nach den auf dem eingebauten Zähler errechneten Kilometern berechnet. Bei Versagen des Kilometerzählers werden die Gebühren für die Entfernung berechnet, die sich für die zurückgelegte Strecke auf der Straßenkarte zzgl. 20 % ergibt. Kraftfahrzeuge werden vollgetankt an den Kunden übergeben und sind vom Kunden vollgetankt zurück zu geben.
3.3.3 Bei Unfällen ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen.
3.3.4 Sobald das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloß und das gesamte Fahrzeug stets verschlossen zu halten.
3.3.5 Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, wie beispielsweise eventuelles Sonntagsfahrverbot, Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagrammschreiber), Einhaltung des Güterkraftverkehrs-gesetzes (GüKG) sowie gegebenenfalls ordnungsgemäße Ladepapiere mitzuführen.
4. Mietzeit
4.1 Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an unser Lager. Mindestmietdauer ist in jedem Fall die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Der Wochenpreis ist üblicherweise gleich fünf mal Tagespreis. Wir weisen ausdrücklich auf die gesondert angegebenen Wochenpauschalen hin. Samstage, Sonntage, Feiertage und angebrochene Tage werden voll berechnet. Für den Mietpreis gilt die jeweils bei Vertragsabschluß gültige Preisliste. Die hier enthaltenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Mindestumsatz beträgt pro Bestellung € 35,00. Beträgt die Miete weniger als € 50,00, so ist sie im voraus bei Auslieferung bzw. Übergabe zu bezahlen.
4.2 Im übrigen richten sich Art, Dauer und Umfang der Überlassung von Geräten und Kraftfahrzeugen grundsätzlich aus dem Individualvertrag, Lieferscheinen und/oder Leistungsbelege.
4.3 Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50 % der gesamten Mietgebühren zu zahlen.
4.4 Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung hat frei Haus an unsere Adresse zu erfolgen. Der Kunde trägt die Transportgefahr; dies gilt auch für den Fall, daß wir für ihn den Transport übernehmen. Die in Ziffer 3 und 7 vereinbarten Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt. Der Kunde hat uns eventuelle Schäden - insbesondere Transportschäden - unverzüglich anzuzeigen.
5. Zahlungsbedingungen und Sicherungsrechte
5.1 Es ist grundsätzlich Barzahlung bei Abholung ohne Abzug vereinbart. Erfolgt die Auslieferung gegen Rechnung, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wir sind berechtigt, ab dem 2. Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von € 15,00 pro Mahnung zu berechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verlangen. Werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen auch wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und Stundungen vorher gewährt wurden. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
5.2 Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden - gleichviel aus welchem Grund - sind wir berechtigt, uns aus solchen Sicherheiten zu befriedigen, die der Kunde aus anderen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen der Georg Mondi Filmtechnik GmbH auf diese Unternehmen übertragen hat. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verwertung von zur Sicherheit übergebenen bzw. übertragenen Gegenständen und übertragenen Auswertungsrechten.
6. Haftung
6.1 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
6.2 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haften wir auch nicht für grobes Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
6.3 In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten und in vergleichbaren Fällen haften wir nicht.
6.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.5 Wir übernehmen keine Haftung für Gegenstände, die nach Rückgabe in den Kraftfahrzeugen zurückgelassen wurden. Der Kunde hat uns von allen Kosten und Ansprüchen freizustellen, die aus derartigen Verlusten oder Schäden gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
7. Versicherungen
Die gemieteten Geräte sind grundsätzlich vom Kunden durch eine Filmapparate- bzw. Transportversicherung zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Der Kunde hat vor Auslieferung der gemieteten Gegenstände eine Bescheinigung über die abgeschlossene Versicherung (Police) vorzulegen, die uns als Begünstigten ausweist. Der Kunde kann auf besonderen Wunsch im Inland eine Filmapparate- und Transportversicherung über uns abschließen. Diese Versicherung wird in Höhe von 8,5 % der jeweils berechneten Mietgebühr gesondert in Rechnung gestellt. Soweit wir auf Wunsch des Kunden die Versicherung im Inland übernimmt, trägt der Kunde bei jedem Schaden eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 1.000,00. Wesentliche Änderungen der Gefahrenlage und alle Besonderheiten, die über den üblichen Rahmen der Benutzung der Geräte hinausgehen (gefahrerhöhende Risiken) sind anzeigepflichtig und vor Drehbeginn separat anzumelden. Die Kosten für eine eventuell erforderliche Zusatzversicherung trägt der Kunde, unabhängig davon, ob er selbst oder über uns die Geräte versichert. Bei Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung durch Dritte und sonstiges Abhandenkommen der Mietsache haftet der Kunde verschuldensunabhängig. Veränderungen und/oder Reparatureingriffe an den gemieteten Geräten sind grundsätzlich unstatthaft. Sie können in Ausnahmefällen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns vorgenommen werden.
8. Ausfallschäden
Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Bei Kraftfahrzeugen wird pauschal pro Tag ein Kilometersatz von 200 km zugrunde gelegt zzgl. der Tagespreise. Die Mietdauer über Geräte und KFZ wird grundsätzlich dem Datum und gegebenenfalls der Uhrzeit nach einzelvertraglich festgelegt. Soweit der Kunde die festgelegten Mietzeiten ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung überzieht und daher uns die Gebrauchsüberlassung des vermieteten Gegenstandes an einen Anschlussmieter unmöglich ist, haben wir das Recht, Schadenersatz mindestens in Höhe der an uns gerichteten Ansprüche des Anschlussmieters zu verlangen.
9. Rückgabe der Mietsachen
Mit der Rücknahme der Geräte und Kraftfahrzeuge bestätigen wir nicht, daß diese mangelfrei übergeben wurden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Geräte und Kraftfahrzeuge eingehend zu überprüfen und bis zu vier Wochen nach Rückgabe etwaige Mängel und Verluste (Fehlmengen) anzuzeigen.
10. Sonstiges
Erfüllungsort ist Berlin.
Gerichtsstand für alle Ansprüche, auch für Scheck- und Wechselprozesse, ist nach unserer Wahl Berlin oder der Sitz des Kunden. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Datenschutzhinweise
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Georg Mondi Filmtechnik GmbH. Eine Nutzung unserer Internetseite mondifilm.de ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Wir behalten uns vor, den Inhalt dieser Datenschutzhinweise von Zeit zu Zeit anzupassen. Es empfiehlt sich daher, unsere Datenschutzhinweise in regelmäßigen Abständen erneut zur Kenntnis zu nehmen.
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1. Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts ist:
Georg Mondi Filmtechnik GmbH (nachfolgend: „Wir“, „uns“) genannt.
Buckower Damm 283
12349 Berlin
Telefon: +49 (0)30 6058988
E-Mail: info@mondifilm.de
2. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine betroffene Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung, identifiziert werden kann. Als Kennung kommen z.B. ein Name, eine Kennnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder andere besondere Merkmale, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser betroffenen Person sind, in Betracht.
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